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Temporäre Accounts

Diesen Text sollte es eigentlich nicht geben müssen ..

Hintergrund

Jeder Angehörige der Universität oder Fachhochschule, ob Student(in) oder Bedienste(r) hat Zugang zum EDV-System der Universität über einen sog. NDS-Account und kann sich damit im RKS zu Veranstaltungen anmelden, für die keine Zulassungsbeschränkung besteht.

Leider funktionert die reine Lehre nicht immer schnell genug:

Man könnte also theoretisch sagen: Wer keinen NDS-Account hat, kann also keinen Kurs der Universität besuchen. Bedenken Sie: Die Volkshochschule bietet auch Kurse an. Dort bezahlen Sie das Fünffache der Kosten eines Sprachkurses an der Uni. Diese wiederum spielt nach anderen Regeln, ist vom Staat finanziert. Man muß die privaten Anbieter, allein schon aus rechtlichen Gründen, auch schützen.

Sonderfälle

Die Realität ist etwas komplizierter:

Um Härtefälle zu vermeiden, vergibt der RKS nach streng überwachten Regeln sog. temporäre Accounts.

Temporäre Accounts für Kurse

Warum das Theater?